Dichtheitsprüfung der Güllegruben und Prüfung der Entwässerungspläne
Güllebehälter müssen dicht und funktionsfähig sein sowie ausreichend Lagerkapazität zur Verfügung stellen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Inhaberin oder dem Inhaber.
Schäden am Beton können zu undichten Behältern führen, welche Verschmutzungen von Grundwasser und Oberflächengewässer verursachen oder auch die betriebliche Sicherheit gefährden. Kantonale Behörden sind gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) und Gewässerschutzverordnung (GSchV) dazu verpflichtet, Lagereinrichtungen für Hofdünger periodisch zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht besteht für sämtliche Lageranlagen, je nach Gewässergefährdung in unterschiedlichen Zeitabständen. Das Konzept "Dichtigkeitsprüfung der Güllegruben und Prüfung der Entwässerungspläne" beschreibt das Vorgehen zur Umsetzung der Dichtheitsprüfungen aller Güllebehälter im Kanton Appenzell Innerrhoden.