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Gesetzliches Schiedsgericht
Das Schiedsgericht nach KVG und UVG beurteilt im Sinne von Art. 32 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern nach Art. 89 Bundesgesetz über
Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen
Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 12 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) . Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax
Abteilung Verwaltungsgericht
Verwaltung. Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, beurteilt nach Art. 10 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Beschwerden gegen Verfügungen von aussergerichtlichen Behörden und Amtsstellen

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