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Gesetzliches Schiedsgericht
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Das Schiedsgericht nach KVG und UVG beurteilt im Sinne von Art. 32 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern nach Art. 89 Bundesgesetz über
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Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen
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Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 12 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) .
Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax
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Abteilung Verwaltungsgericht
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Verwaltung.
Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, beurteilt nach Art. 10 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Beschwerden gegen Verfügungen von aussergerichtlichen Behörden und Amtsstellen