Feuerschaukommission

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Von links: Urs Schläpfer, Patrick Haltmann, Reto Camenisch, Fabian Dörig, Romeo Premerlani, Hanspeter Koller, Oliver Dähler, Jan Baumann, Sepp Meier

Die Feuerschaukommission erlässt die notwendigen besonderen Vorschriften und die technischen Richtlinien und stellt die Vollzugsreglemente zu den Gemeindereglementen auf. Im Weiteren obliegt der Feuerschaukommission die Aufsicht über die Verwaltung und das Rechnungswesen von Gemeinde und Betrieben (Feuerwehr, Energie- und Wasserversorgung Appenzell) und legt die Strom- und Wassertarife fest.

Der Feuerschaukommission obliegen gemäss Art. 24 des Gemeindereglements der Feuerschaugemeinde Appenzell insbesondere: 

  1. der Vollzug der der Feuerschaugemeinde durch Verfassung, Gesetz, Verordnung sowie Reglementen zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse sowie der Beschlüsse der Dunkeversammlung;
  2. die Vorbereitung und Einberufung von ordentlichen und ausserordentlichen Dunkeversammlung;
  3. die Festsetzung der Wartgelder und Sitzungsentschädigungen;
  4. die jährliche Anpassung der Lohnsumme und der Löhne der mit der Geschäftsführung betrauten Personen;
  5. die Regelung des Finanzhaushaltes im Rahmen dieses Reglements;
  6. die Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts;
  7. der Erlass von Weisungen und Bedingungen;
  8. die Ernennung von Kommissionen;
  9. die Festlegung der Organisation und Kompetenzen der Gemeindeverwaltung und Geschäftsbereiche;
  10. die Einstellung und Kündigung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen.

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Typ Titel Dokumentdatum
Gemeindereglement der Feuerschaugemeinde.pdf 06.05.2025
Verguetung Behördenmitglieder 11.12.2024

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