Feuerschaukommission
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Von links: Reto Camenisch, Romeo Premerlani, Hanspeter Koller, Patrick Haltmann, Fabian Dörig, Sepp Meier, Urs Schläpfer, Jan Baumann, Oliver Dähler
Die Feuerschaukommission erlässt die notwendigen besonderen Vorschriften und die technischen Richtlinien und stellt die Vollzugsreglemente zu den Gemeindereglementen auf. Im Weiteren obliegt der Feuerschaukommission die Aufsicht über die Verwaltung und das Rechnungswesen von Gemeinde und Betrieben (Feuerwehr, Energie- und Wasserversorgung Appenzell) und legt die Strom- und Wassertarife fest.
Als besondere Obliegenheiten stehen der Feuerschaukommission gemäss Art. 13 O.St. zu:
- Die Stellungnahme zu Wünschen und Anträgen, die ihr von der Dunkeversammlung zugewiesen wurden.
- Die Wahl des Vizepräsidenten, der Subkommission und der Funktionäre, sowie der Beamten und Angestellten.
- Die Festsetzung der Gehälter, Wartgelder und Sitzungsentschädigungen.
- Die Aufstellung der Traktandenliste für die Dunkeversammlung und die Einberufung derselben.
- Der Abschluss von Verträgen und die Führung von Prozessen.
- Die Konzessionserteilung für die Ausführung von elektrischen Installationen, die Erstellung von Anschlussleitungen an das Wassernetz sowie für Inneninstallationen und die Besorgung der Kaminfegerarbeiten.
- Die Regelung des Finanzhaushaltes im Rahmen von Art. 24-28 O.St.
- Die Vergebung grösserer Arbeiten erfolgt in der Regel im Submissionsverfahren.
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Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Organisations-Statut (O.St.) der Feuerschaugemeinde Appenzell | 12.04.2013 |