Feuerwehrkommission

Die Feuerwehrkommission besteht aus sechs Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus:

  1. einem Mitglied der Feuerschaukommission als Präsident, einem weiteren Mitglieder der Feuerschaukommission sowie einem Mitglied des Bezirkrates Appenzell
  2. dem Kommandanten der Feuerwehr, seinem Stellvertreter und einem weiteren Angehörigen der Feuerwehr (AdF).

Die Feuerwehrkommission bereitet die das Feuerwehrwesen betreffenden Geschäfte vor und stellt der Feuerschaukommission Antrag. Im Weiteren entscheidet die Feuerwehrkommission erstinstanzlich über
Bussenverfügungen gemäss Art. 22 Abs. 2 FSG.
Ferner obliegen der Feuerwehrkommission folgende Aufgaben:

  • Genehmigung der Jahresübungs- und Pikettdienstpläne sowie der Kursprogramme
  • Aufsicht über die Dienstbereitschaft
  • Einsicht in Präsenzkontrolle der Übungen, Kurse und Einsätze
  • Genehmigung von Beförderungen von Offizieren und Unteroffizieren
  • Genehmigung der Pflichtenhefte
  • Beratung des Feuerwehrbudgets zuhanden der Feuerschaukommission