Mitwirkung zur Quartierplanung «Hintere Rüti», Bezirk Appenzell
Öffentliche Bekanntmachung der Quartierplanunterlagen
«Hintere Rüti», Bezirk Appenzell
In Nachachtung von Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes wird die Bevölkerung des Kantons Appenzell Innerrhoden über die Planungsabsicht der Feuerschaukommission informiert und zur Mitwirkung eingeladen.
Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 30. März 2026 bis 29. April 2026 direkt hier oder bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, eingesehen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können Stellungnahmen über die Mitwirkungsplattform Appenzell I.Rh. oder schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, eingereicht werden.
Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden im Planungsbericht summarisch behandelt und bei der Interessenabwägung zum Planungsentscheid geprüft.
Unterlagen QP Hintere Rüti
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| 1 Situationsplan QP Hintere Rüti | 19.03.2026 | |
| 2 Reglement QP Hintere Rüti | 19.03.2026 | |
| 3 Planungsbericht QP Hintere Rüti | 19.03.2026 | |
| 4 Richtprojekt | 10.02.2026 |