QP Büschelisheimat
Quartierplanung "Büschelisheimat", Bezirk Appenzell
3. öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die von der Feuerschaukommission aufgrund von weiteren Einsprachen beschlossenen Anpassungen der Quartierplanung, d.h.
- der Quartierplan „Büschelisheimat“, Bezirk Appenzell vom 28.02.2017
- das Quartierplanreglement vom 28.02.2017
- der Planungsbericht vom 28.02.2017 inkl. dem überarbeiteten Richtprojekt vom 03.10.2016
nochmals während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen gegen die vorgenommenen Änderungen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 18. April 2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten. Es darf nur noch über Änderungen Einsprache geführt werden, die nicht Gegenstand von vorherigen Auflagen waren.
Fakultatives Referendum:
Die Annahme der überarbeiteten Quartierplanung wird gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Downloads
Typ | Titel |
---|---|
Planungsbericht vom 28.02.2017 | |
Quartierplanung Büschelisheimat vom 28.02.2017 | |
Reglement vom 28.02.2017 | |
Richtprojekt vom 03.10.2016 |