Gebäudeadressierung

Grundsatz

Um sicherzustellen, dass Ortsunkundige insbesondere aber auch Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei oder des Rettungsdienstes und natürlich die Postzustellung ohne Schwierigkeiten die Objekte auffinden können, werden für Gebäude Hausnummern vergeben. Hausnummern werden üblicherweise im Baugenehmigungsverfahren aber auch auf Antrag des Eigentümers durch die Gemeinde erteilt.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss einwandfrei lesbar, strassenwärts neben oder über dem Gebäudeeingang befestigt werden. Sie ist grundsätzlich an der zur Strasse gelegenen Gebäudewand oder Einfriedung des Grundstückes anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Strassenseite liegt.

Hausnummernschild

Hauseigentümer innerhalb der Feuerschaugrenze können mittels Bestellformular kostenlos ein Hausnummernschild bestellen.

Hausnummernschild
Typ Titel
Bestellformuar Hausnummernschild
Bild Legende:

Muster (16x10cm)

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71