Eigenverbrauch
Es gibt, wie unten beschrieben, verschiedene Möglichkeiten den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Möchten Sie die überschüssige selbst produzierte Energie Ihren direkten Nachbarn zum Verbrauch bereitstellen, so können Sie sich in einem sogenannten (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) organisieren. Wenn für den Zusammenschluss die Anschlussleitungen mitbenutzt werden, handelt es sich um einen virtuellen ZEV (vZEV), da in diesem Fall sämtliche Teilnehmenden «virtuell» zu einem Kunden zusammengefasst werden.
Details dazu finden Sie in unserem Factsheet zum ZEV. Dabei ist wichtig, dass sämtliche Voraussetzungen gemäss Factsheet erfüllt sein müssen und die Gründung der ZEV mittels ausgefülltem Anmeldeformular mindestens 3 Monate vor Inbetriebnahme bei der Energie- und Wasserversorgung Appenzell gemeldet werden muss.
Weiterführunde Informationen für die Ausgestaltung des ZEV oder zur Bestimmung de PV-Stromkosten finden Sie auf der Website von EnergieSchweiz.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Möchten Sie Strom aus lokaler Produktion innerhalb eines Quartiers oder über einen ganzen Bezirk hinweg verkaufen oder nutzen, dann bietet sich die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) an. Mit einer LEG entsteht ein lokaler Strommarktplatz, auf dem Produzenten und Endverbraucher flexibel miteinander Strom handeln können. Die Konditionen innerhalb der LEG werden vertraglich durch die beteiligten Parteien geregelt.
Mit der LEG können sich beliebig viele Produzierende und Endverbrauchende zusammenschliessen, unter der Bedingung, dass sich alle Parteien in demselben Bezirk befinden und auf derselben Netzebene am Verteilnetz der EWA angeschlossen sind. Details dazu finden Sie in unserem Factsheet zur LEG. Dabei ist wichtig, dass sämtliche Voraussetzungen gemäss Factsheet erfüllt sein müssen und die LEG mittels ausgefülltem Anmeldeformular mindestens 3 Monate vor Inbetriebnahme bei der EWA gemeldet werden muss.
Ein- und Austritte aus der LEG müssen über die LEG-Vertretung der EWA mittels dem Teilnahmeformular gemeldet werden.
Weiterführende Informationen für die Ausgestaltung der LEG finden Sie auf der Website Lokaler Strom.
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Anmeldung Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) | 20.03.2026 | |
| Anmeldung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) | 19.02.2026 | |
| Factsheet Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) | 20.03.2026 | |
| Factsheet Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) | 13.03.2025 | |
| Teilnahmeformular Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) | 20.03.2026 |