Rechtspraktikantenbewilligungen
Zwischen den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau besteht eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Rechtspraktikantenbewilligungen. Die in einem dieser Kantone erteilte Rechtspraktikantenbewilligung wird ohne zusätzliche Bewilligung auch in den anderen Kantonen anerkannt.
Dokumente
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Ausdehnung der Vereinbarung auf den Kanton Thurgau | 19.09.2023 | |
| Vereinbarung gegenseitige Anerkennung Rechtspraktikantenbewilligungen SG-AR-AI | 19.09.2023 |