B 10-2025: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (abgekürztes Strafverfahren)
B 10-2025: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (abgekürztes Strafverfahren)Der Beschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung und Nötigung vorgeworfen. Sie soll dem Privatkläger unter anderem wahrheitswidrig finanzielle Probleme im Rahmen ihrer Scheidung vorgespielt und ihn um ein Darlehen über mehrere Hunderttausend Franken gebeten haben. Um die Überweisung über eine Bank zu ermöglichen, soll der Privatkläger unter Beizug eines Dritten einen Vertrag über den Kauf einer Maschine unterzeichnet haben. Der Dritte habe in der Folge Barauszahlungen getätigt und das Geld der Beschuldigten übergeben. Kurz danach habe der Dritte dem Privatkläger wahrheitswidrig vorgespielt, dass sich die Beschuldigte in Untersuchungshaft befinde und sie ein Nachtragsdarlehen über CHF 145'000 benötige. Um die Auszahlung bei der Bank zu ermöglichen, hätten der Dritte und der Privatkläger einen fingierten Kaufvertrag über einen Lamborghini vorgelegt. In der Folge sei es zu weiteren Banküberweisungen und Bargeldaushändigungen zu Lasten des Privatklägers gekommen. Die Beschuldigte hat den angeklagten Sachverhalt eingestanden. Die Staatsanwaltschaft unterbreitet dem Gericht die Anklageschrift im abgekürzten Strafverfahren.https://ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-10-2025-strafbare-handlungen-gegen-das-vermoegen-abgekuerztes-strafverfahrenhttps://ai.ch/logo.png
B 10-2025: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (abgekürztes Strafverfahren)
Der Beschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung und Nötigung vorgeworfen. Sie soll dem Privatkläger unter anderem wahrheitswidrig finanzielle Probleme im Rahmen ihrer Scheidung vorgespielt und ihn um ein Darlehen über mehrere Hunderttausend Franken gebeten haben. Um die Überweisung über eine Bank zu ermöglichen, soll der Privatkläger unter Beizug eines Dritten einen Vertrag über den Kauf einer Maschine unterzeichnet haben. Der Dritte habe in der Folge Barauszahlungen getätigt und das Geld der Beschuldigten übergeben. Kurz danach habe der Dritte dem Privatkläger wahrheitswidrig vorgespielt, dass sich die Beschuldigte in Untersuchungshaft befinde und sie ein Nachtragsdarlehen über CHF 145'000 benötige. Um die Auszahlung bei der Bank zu ermöglichen, hätten der Dritte und der Privatkläger einen fingierten Kaufvertrag über einen Lamborghini vorgelegt. In der Folge sei es zu weiteren Banküberweisungen und Bargeldaushändigungen zu Lasten des Privatklägers gekommen. Die Beschuldigte hat den angeklagten Sachverhalt eingestanden. Die Staatsanwaltschaft unterbreitet dem Gericht die Anklageschrift im abgekürzten Strafverfahren.
B 10-2025: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (abgekürztes Strafverfahren)
Der Beschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung und Nötigung vorgeworfen. Sie soll dem Privatkläger unter anderem wahrheitswidrig finanzielle Probleme im Rahmen ihrer Scheidung vorgespielt und ihn um ein Darlehen über mehrere Hunderttausend Franken gebeten haben. Um die Überweisung über eine Bank zu ermöglichen, soll der Privatkläger unter Beizug eines Dritten einen Vertrag über den Kauf einer Maschine unterzeichnet haben. Der Dritte habe in der Folge Barauszahlungen getätigt und das Geld der Beschuldigten übergeben. Kurz danach habe der Dritte dem Privatkläger wahrheitswidrig vorgespielt, dass sich die Beschuldigte in Untersuchungshaft befinde und sie ein Nachtragsdarlehen über CHF 145'000 benötige. Um die Auszahlung bei der Bank zu ermöglichen, hätten der Dritte und der Privatkläger einen fingierten Kaufvertrag über einen Lamborghini vorgelegt. In der Folge sei es zu weiteren Banküberweisungen und Bargeldaushändigungen zu Lasten des Privatklägers gekommen.
Die Beschuldigte hat den angeklagten Sachverhalt eingestanden. Die Staatsanwaltschaft unterbreitet dem Gericht die Anklageschrift im abgekürzten Strafverfahren.