B 11-2019: StrassenverkehrsdelikteDer Beschuldigte wird der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln beschuldigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h anstelle der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h gefahren zu sein (Raserdelikt). Zudem sei dem Beschuldigten zweimal das Handy in den Fussraum gerutscht, worauf er während der Fahrt versucht habe, das Handy wieder in die Finger zu kriegen. Dabei sei er in einer scharfen Linkskurve rund 1.5 m auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geraten. Der Beschuldigte stellt insbesondere die Messung der Geschwindigkeit in Frage.https://ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-11-2019-strassenverkehrsdeliktehttps://ai.ch/logo.png
B 11-2019: Strassenverkehrsdelikte
Der Beschuldigte wird der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln beschuldigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h anstelle der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h gefahren zu sein (Raserdelikt). Zudem sei dem Beschuldigten zweimal das Handy in den Fussraum gerutscht, worauf er während der Fahrt versucht habe, das Handy wieder in die Finger zu kriegen. Dabei sei er in einer scharfen Linkskurve rund 1.5 m auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geraten. Der Beschuldigte stellt insbesondere die Messung der Geschwindigkeit in Frage.
Der Beschuldigte wird der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln beschuldigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h anstelle der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h gefahren zu sein (Raserdelikt). Zudem sei dem Beschuldigten zweimal das Handy in den Fussraum gerutscht, worauf er während der Fahrt versucht habe, das Handy wieder in die Finger zu kriegen. Dabei sei er in einer scharfen Linkskurve rund 1.5 m auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geraten. Der Beschuldigte stellt insbesondere die Messung der Geschwindigkeit in Frage.