B 3-2026: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
Der Beschuldigte soll unter dem Vorwand Geld wechseln zu wollen, Passanten angesprochen und anschliessend mit einem Griff ins Portemonnaie unbemerkt Notengeld entwendet haben. Ihm wird vorgeworfen sich mit diesem Verhalten des mehrfachen (teilweise versuchten) Dieb-stahls schuldig gemacht zu haben.
B 3-2026: Strafbare Handlung gegen das Vermögen
Der Beschuldigte soll unter dem Vorwand Geld wechseln zu wollen, Passanten angesprochen und anschliessend mit einem Griff ins Portemonnaie unbemerkt Notengeld entwendet haben. Ihm wird vorgeworfen sich mit diesem Verhalten des mehrfachen (teilweise versuchten) Diebstahls schuldig gemacht zu haben.