B 4-2025: Hauptverhandlung, Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Betäubungsmittelgesetz, abgekürztes Strafverfahren
B 4-2025: Hauptverhandlung, Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Betäubungsmittelgesetz, abgekürztes StrafverfahrenDem Beschuldigten wird gewerbs- und bandenmässiger Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Insbe-sondere wird ihm vorgeworfen, zwischen 2015 und 2016 zusammen mit weiteren Personen in unterschiedlichen Konstellationen in insgesamt 36 Fällen Einbruchdiebstähle an verschiedenen Orten in der Schweiz begangen zu haben. Ebenso wird dem Beschuldigten vorgeworfen, bei der Einreise in die Schweiz im August 2024 0,4 Gramm Kokain zum Eigenkonsum auf sich getragen zu haben. Der Beschuldigte hat den Sachverhalt und die Zivilforderungen anerkannt.https://ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-4-2025-hauptverhandlung-strafbare-handlungen-gegen-das-vermoegen-und-das-betaeubungsmittelgesetz-abgekuerztes-strafverfahrenhttps://ai.ch/logo.png
B 4-2025: Hauptverhandlung, Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Betäubungsmittelgesetz, abgekürztes Strafverfahren
Dem Beschuldigten wird gewerbs- und bandenmässiger Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Insbe-sondere wird ihm vorgeworfen, zwischen 2015 und 2016 zusammen mit weiteren Personen in unterschiedlichen Konstellationen in insgesamt 36 Fällen Einbruchdiebstähle an verschiedenen Orten in der Schweiz begangen zu haben. Ebenso wird dem Beschuldigten vorgeworfen, bei der Einreise in die Schweiz im August 2024 0,4 Gramm Kokain zum Eigenkonsum auf sich getragen zu haben. Der Beschuldigte hat den Sachverhalt und die Zivilforderungen anerkannt.
B 4-2025: Hauptverhandlung, Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Betäubungsmittelgesetz, abgekürztes Strafverfahren
Dem Beschuldigten wird gewerbs- und bandenmässiger Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, zwischen 2015 und 2016 zusammen mit weiteren Personen in unterschiedlichen Konstellationen in insgesamt 36 Fällen Einbruchdiebstähle an verschiedenen Orten in der Schweiz begangen zu haben. Ebenso wird dem Beschuldigten vorgeworfen, bei der Einreise in die Schweiz im August 2024 0,4 Gramm Kokain zum Eigenkonsum auf sich getragen zu haben. Der Beschuldigte hat den Sachverhalt und die Zivilforderungen anerkannt.