E 64-2023: Forderung

Die Klägerinnen fordern von der Beklagten Schadenersatz und Genugtuung aus einem Unfallereignis vom 1. Januar 2019. Die Klägerin 1 und ihr Partner verliessen das Restaurant in der Silvesternacht und wollten zum parkierten Auto auf der anderen Seite des Restaurantausgangs gehen. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, traten sie an der Hauswand des Restaurants zur Seite. Nachdem das Auto vorbeigefahren war, setzten sie den Weg fort. Dabei traten sie ins Leere und stürzten eine etwa 80cm tiefe Treppe zum Keller des Restaurants hinunter und verletzten sich. Die Klägerinnen machen geltend, dass die Kellertreppe zum Unfallzeitpunkt völlig ungesichert und unbeleuchtet gewesen sei. Das Verfahren ist auf die Frage der Haftbarkeit der Beklagten als Restaurantinhaberin beschränkt.
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Wann
  • 28.08.2024 um 14:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

E 64-2023: Forderung

Die Klägerinnen fordern von der Beklagten Schadenersatz und Genugtuung aus einem Unfallereignis vom 1. Januar 2019. Die Klägerin 1 und ihr Partner verliessen das Restaurant in der Silvesternacht und wollten zum parkierten Auto auf der anderen Seite des Restaurantausgangs gehen. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, traten sie an der Hauswand des Restaurants zur Seite. Nachdem das Auto vorbeigefahren war, setzten sie den Weg fort. Dabei traten sie ins Leere und stürzten eine etwa 80cm tiefe Treppe zum Keller des Restaurants hinunter und verletzten sich. Die Klägerinnen machen geltend, dass die Kellertreppe zum Unfallzeitpunkt völlig ungesichert und unbeleuchtet gewesen sei. Das Verfahren ist auf die Frage der Haftbarkeit der Beklagten als Restaurantinhaberin beschränkt.