E 90-2024: privatrechtliche Baueinsprache, Hauptverhandlung
E 90-2024: privatrechtliche Baueinsprache, HauptverhandlungIm Rahmen eines Baugesuchs hat der Kläger Einsprache erhoben. Er wehrt sich dagegen, dass die geplante Zufahrt zum Neubauprojekt auf dem Grundstück der Beklagten zu einer baupolizeilichen Sichtzone auf seinem Grundstück führen wird, die es ihm verunmöglicht, seine Parkplätze zu nutzen. Eine Sichtzone ist jener Bereich beispielsweise bei einer Garagenausfahrt, wo die Sicht stets freizuhalten ist. Der Kläger macht geltend, dass eine mögliche Sichtzone seine Eigentumsrechte unzulässigerweise beeinträchtigt.https://ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/e-90-2024-privatrechtliche-baueinsprache-hauptverhandlunghttps://ai.ch/logo.png
E 90-2024: privatrechtliche Baueinsprache, Hauptverhandlung
Im Rahmen eines Baugesuchs hat der Kläger Einsprache erhoben. Er wehrt sich dagegen, dass die geplante Zufahrt zum Neubauprojekt auf dem Grundstück der Beklagten zu einer baupolizeilichen Sichtzone auf seinem Grundstück führen wird, die es ihm verunmöglicht, seine Parkplätze zu nutzen. Eine Sichtzone ist jener Bereich beispielsweise bei einer Garagenausfahrt, wo die Sicht stets freizuhalten ist. Der Kläger macht geltend, dass eine mögliche Sichtzone seine Eigentumsrechte unzulässigerweise beeinträchtigt.
E 90-2024: privatrechtliche Baueinsprache, Hauptverhandlung
Im Rahmen eines Baugesuchs hat der Kläger Einsprache erhoben. Er wehrt sich dagegen, dass die geplante Zufahrt zum Neubauprojekt auf dem Grundstück der Beklagten zu einer baupolizeilichen Sichtzone auf seinem Grundstück führen wird, die es ihm verunmöglicht, seine Parkplätze zu nutzen. Eine Sichtzone ist jener Bereich beispielsweise bei einer Garagenausfahrt, wo die Sicht stets freizuhalten ist. Der Kläger macht geltend, dass eine mögliche Sichtzone seine Eigentumsrechte unzulässigerweise beeinträchtigt.