ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Geldwäscherei

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Online-Bankkonto eröffnet und die Zugangsdaten für das Login einer unbekannten Täterschaft zur Verfügung gestellt zu haben. Letztere soll daraufhin deliktisch erworbene Vermögenswerte über CHF 1'779.00 auf das zur Verfügung gestellte Konto überwiesen und einen Teil auf fremde Konten einer unbekannten Person weitergeleitet haben. Mit seinem Handeln soll der Beschuldigte dazu beigetragen haben, dass unter anderem der von der Privatklägerin bezahlte Preis von CHF 130 für zwei «Bushido-Konzert-Tickets» nicht mehr sichergestellt und eingezogen werden konnte.
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Wann
  • 26.09.2025 um 08:30
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 9050 Appenzell

ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Geldwäscherei

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Online-Bankkonto eröffnet und die Zugangsdaten für das Login einer unbekannten Täterschaft zur Verfügung gestellt zu haben. Letztere soll daraufhin deliktisch erworbene Vermögenswerte über CHF 1'779.00 auf das zur Verfügung gestellte Konto überwiesen und einen Teil auf fremde Konten einer unbekannten Person weitergeleitet haben. Mit seinem Handeln soll der Beschuldigte dazu beigetragen haben, dass unter anderem der von der Privatklägerin bezahlte Preis von CHF 130 für zwei «Bushido-Konzert-Tickets» nicht mehr sichergestellt und eingezogen werden konnte.