ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Geldwäscherei
ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, GeldwäschereiDem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Online-Bankkonto eröffnet und die Zugangsdaten für das Login einer unbekannten Täterschaft zur Verfügung gestellt zu haben. Letztere soll daraufhin deliktisch erworbene Vermögenswerte über CHF 1'779.00 auf das zur Verfügung gestellte Konto überwiesen und einen Teil auf fremde Konten einer unbekannten Person weitergeleitet haben. Mit seinem Handeln soll der Beschuldigte dazu beigetragen haben, dass unter anderem der von der Privatklägerin bezahlte Preis von CHF 130 für zwei «Bushido-Konzert-Tickets» nicht mehr sichergestellt und eingezogen werden konnte.https://ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/es-11-2025-einsprache-gegen-strafbefehl-geldwaeschereihttps://ai.ch/logo.png
ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Geldwäscherei
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Online-Bankkonto eröffnet und die Zugangsdaten für das Login einer unbekannten Täterschaft zur Verfügung gestellt zu haben. Letztere soll daraufhin deliktisch erworbene Vermögenswerte über CHF 1'779.00 auf das zur Verfügung gestellte Konto überwiesen und einen Teil auf fremde Konten einer unbekannten Person weitergeleitet haben. Mit seinem Handeln soll der Beschuldigte dazu beigetragen haben, dass unter anderem der von der Privatklägerin bezahlte Preis von CHF 130 für zwei «Bushido-Konzert-Tickets» nicht mehr sichergestellt und eingezogen werden konnte.
ES 11-2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Geldwäscherei
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Online-Bankkonto eröffnet und die Zugangsdaten für das Login einer unbekannten Täterschaft zur Verfügung gestellt zu haben. Letztere soll daraufhin deliktisch erworbene Vermögenswerte über CHF 1'779.00 auf das zur Verfügung gestellte Konto überwiesen und einen Teil auf fremde Konten einer unbekannten Person weitergeleitet haben. Mit seinem Handeln soll der Beschuldigte dazu beigetragen haben, dass unter anderem der von der Privatklägerin bezahlte Preis von CHF 130 für zwei «Bushido-Konzert-Tickets» nicht mehr sichergestellt und eingezogen werden konnte.