ES 2-2026: Einsprache gegen Strafbefehl, Strassenverkehrsrecht

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug in der Nacht nach dem Ausgang beim Rückwärtsfahren eine Strassentafel beschädigt und danach nicht die Polizei benachrichtigt zu haben. Er soll sich durch die Weiterfahrt einer drohenden Alkoholkontrolle entzogen haben. Der danach ausgerückten Polizeipatrouille soll er in der Folge an seinem Wohnort trotz mehrfachem Klingeln und Klopfen die Wohnungstüre nicht geöffnet haben.
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Wann
  • 02.07.2026 um 07:30
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

ES 2-2026: Strafbare Handlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug in der Nacht nach dem Ausgang beim Rückwärtsfahren eine Strassentafel beschädigt und danach nicht die Polizei benachrichtigt zu haben. Er soll sich durch die Weiterfahrt einer drohenden Alkoholkontrolle entzogen haben. Der danach ausgerückten Polizeipatrouille soll er in der Folge an seinem Wohnort trotz mehrfachem Klingeln und Klopfen die Wohnungstüre nicht geöffnet haben.