Aufsichtsbehörde SchKG
Die Aufsichtsbehörde SchKG ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter.
Die Aufsichtsbehörde SchKG nach Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) beurteilt insbesondere Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 17 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Zusammensetzung
- Anna Assalve-Inauen, lic. iur., Präsidentin
- Stephan Bürki, Vizepräsident
- Rolf Inauen, Richter
- Heidi Dörig-Walser, Ersatzrichterin
- Migg Hehli, Ersatzrichter
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
- Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin