Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen
Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen ist richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen betreffend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte.
Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 12 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammensetzung
- Vincenzo Del Monte, M.A. HSG in Law, Präsident
- Thomas Dörig, Vizepräsident
- Heidi Dörig-Walser, Richterin
- Migg Hehli, Ersatzrichter
- Rosalie Manser-Brülisauer, Ersatzrichterin
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
- Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin