Kommission für Entscheide in Strafsachen
Die Kommission für Entscheide in Strafsachen amtet als richterliche Beschwerdeinstanz im Strafverfahren.
Die Kommission für Entscheide in Strafsachen beurteilt gemäss Art. 10 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) Beschwerden im Sinne von Art. 393 ff. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und gemäss Art. 8 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) Beschwerden im Sinne Art. 7 lit. c und lit. d i.V.m. Art. 39 f. Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO), insbesondere Beschwerden gegen Verfügungen und die Verfahrenshandlungen der Strafverfolgungsbehörden.
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 110 StPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammensetzung
- Anna Assalve-Inauen, lic. iur., Präsidentin
- Thomas Dörig, Vizepräsident
- Markus Koster, Dr. med., Mitglied
- Migg Hehli, Ersatzrichter
- Vincenzo Del Monte, M.A. HSG in Law, Ersatzrichter
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
- Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin