K 1-2024: Strafbare Handlungen gegen das VermögenDer Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2017 und November 2018 Arbeitslosent-schädigung bezogen zu haben und in diesem Zusammenhang der Arbeitslosenversicherung wahrheitswidrig angegeben zu haben, keine selbständige oder unselbständige Tätigkeit auszu-üben. Die Beschuldigte habe verschwiegen, gleichzeitig Inhaberin und Geschäftsführerin eines Imbissladens gewesen zu sein. Mit Urteil vom 23. April 2024 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. die Beschuldigte des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe schuldig. Die Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklärte in der Folge Anschlussberufung.https://ai.ch/gerichte/kantonsgericht/termine-kantonsgericht/k-1-2024-strafbare-handlungen-gegen-das-vermoegenhttps://ai.ch/logo.png
K 1-2024: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2017 und November 2018 Arbeitslosent-schädigung bezogen zu haben und in diesem Zusammenhang der Arbeitslosenversicherung wahrheitswidrig angegeben zu haben, keine selbständige oder unselbständige Tätigkeit auszu-üben. Die Beschuldigte habe verschwiegen, gleichzeitig Inhaberin und Geschäftsführerin eines Imbissladens gewesen zu sein. Mit Urteil vom 23. April 2024 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. die Beschuldigte des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe schuldig. Die Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklärte in der Folge Anschlussberufung.
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2017 und November 2018 Arbeitslosentschädigung bezogen zu haben und in diesem Zusammenhang der Arbeitslosenversicherung wahrheitswidrig angegeben zu haben, keine selbständige oder unselbständige Tätigkeit auszuüben. Die Beschuldigte habe verschwiegen, gleichzeitig Inhaberin und Geschäftsführerin eines Imbissladens gewesen zu sein.
Mit Urteil vom 23. April 2024 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. die Beschuldigte des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe schuldig.
Die Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklärte in der Folge Anschlussberufung.