K 2-2018: SVG-Delikt
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz Gegenverkehr ein Überholmanöver eingeleitet zu haben. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. sprach den Beschuldigten der groben Verkehrsregelverletzung frei, verurteilte ihn jedoch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von CHF 2'000.00. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit Berufung eine Verurteilung des Beschuldigten wegen grober Verkehrsregelverletzung.
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Wann
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- 29.01.2019 von 08:00 bis 11:00
Wo
Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell
K 2-2018: SVG-Delikt
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz Gegenverkehr ein Überholmanöver eingeleitet zu haben. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. sprach den Beschuldigten der groben Verkehrsregelverletzung frei, verurteilte ihn jedoch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von CHF 2'000.00. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit Berufung eine Verurteilung des Beschuldigten wegen grober Verkehrsregelverletzung.