K 2-2026: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
K 2-2026: Strafbare Handlungen gegen Leib und LebenDem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, er habe am 30. Dezember 2024 einem Pas-santen mit einem Schlag seiner Umhängetasche einen blutigen Kratzer an der linken Wange zugefügt. Andererseits solle er gleichentags eine Frau verletzt haben, indem er mit voller Wucht gegen sie sowie zwei weitere Personen, die sich mit ihr unterhalten hätten, gelaufen sei, sodass sie zu Boden gefallen sei, sich das Handgelenk gebrochen habe und habe operiert werden müssen. Mit Urteil vom 24. Februar 2026 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung sowie der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig. Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.https://ai.ch/gerichte/kantonsgericht/termine-kantonsgericht/k-2-2026-strafbare-handlungen-gegen-leib-und-lebenhttps://ai.ch/logo.png
K 2-2026: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, er habe am 30. Dezember 2024 einem Pas-santen mit einem Schlag seiner Umhängetasche einen blutigen Kratzer an der linken Wange zugefügt. Andererseits solle er gleichentags eine Frau verletzt haben, indem er mit voller Wucht gegen sie sowie zwei weitere Personen, die sich mit ihr unterhalten hätten, gelaufen sei, sodass sie zu Boden gefallen sei, sich das Handgelenk gebrochen habe und habe operiert werden müssen. Mit Urteil vom 24. Februar 2026 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung sowie der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig. Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.
K 2-2026: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, er habe am 30. Dezember 2024 einem Passanten mit einem Schlag seiner Umhängetasche einen blutigen Kratzer an der linken Wange zugefügt. Andererseits solle er gleichentags eine Frau verletzt haben, indem er mit voller Wucht gegen sie sowie zwei weitere Personen, die sich mit ihr unterhalten hätten, gelaufen sei, sodass sie zu Boden gefallen sei, sich das Handgelenk gebrochen habe und habe operiert werden müssen.
Mit Urteil vom 24. Februar 2026 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung sowie der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig.
Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.