K 3-2018: SVG DeliktDem Beschuldigten wird vorgeworfen, sein Fahrzeug nicht beherrscht, sich bei seinem Selbstunfall pflichtwidrig verhalten, ein nicht betriebssicheres Fahrzeug gelenkt sowie durch Nachtrunk die Blutprobe vereitelt zu haben. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. verurteilte den Beschuldigten der einfachen Verkehrsregelverletzung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung die Verurteilung wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie schwerer Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.https://ai.ch/gerichte/kantonsgericht/termine-kantonsgericht/k-3-2018-svg-delikthttps://ai.ch/logo.png
K 3-2018: SVG Delikt
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sein Fahrzeug nicht beherrscht, sich bei seinem Selbstunfall pflichtwidrig verhalten, ein nicht betriebssicheres Fahrzeug gelenkt sowie durch Nachtrunk die Blutprobe vereitelt zu haben. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. verurteilte den Beschuldigten der einfachen Verkehrsregelverletzung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung die Verurteilung wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie schwerer Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sein Fahrzeug nicht beherrscht, sich bei seinem Selbstunfall pflichtwidrig verhalten, ein nicht betriebssicheres Fahrzeug gelenkt sowie durch Nachtrunk die Blutprobe vereitelt zu haben. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. verurteilte den Beschuldigten der einfachen Verkehrsregelverletzung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung die Verurteilung wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie schwerer Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.