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SUMMARY:K 8-2019: Begünstigung
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DESCRIPTION:Der Beschuldigten wird vorgeworfen\, anlässlich einer Hausdur
 chsuchung gegenüber der Polizei falsche Angaben über die Zugehörigkeit 
 eines Raumes gemacht zu haben. Die Beschuldigte wurde vom Bezirksgericht A
 ppenzell I.Rh. mit Urteil vom 26. November 2019 vom Vorwurf der Begünstig
 ung freigesprochen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung\, die Aussage
 n der Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung sowie in einer späte
 r erfolgten Befragung durch die Polizei seien zufolge unterbliebener Recht
 sbelehrung nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklä
 rte gegen diesen Entscheid die Berufung und beantragt einen Schuldspruch s
 owie die Bestrafung der Beschuldigten mit einer bedingt aufgeschobenen Gel
 dstrafe sowie einer Busse. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucheri
 nnen und Besucher gebeten\, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen\, ob
  der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen\, die krank sind oder E
 rkältungssymptome haben\, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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LOCATION:Refektorium des Kapuziner-Klosters\, Hauptgasse 49\, 9050 Appenze
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 beguenstigung
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