KE 2-2024: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenge-setz
KE 2-2024: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenge-setzDem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen März 2018 und März 2022 mehrfach Kühe durch ungenügende Ernährung misshandelt bzw. vernachlässigt zu haben. Der Beschuldigte soll seine Tiere aus ideologischen Gründen nur mit betriebseigenem Futter gefüttert haben, ohne auf das Laktationsstadium oder die körperliche Kondition der Tiere Rücksicht genommen zu haben. Zudem wird ihm mehrfache Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes vorgeworfen. Seit 2012 sollen dem Beschuldigten min-destens 27 Kälber in den ersten 20 Lebenstagen verendet sein. Mit Urteil vom 23. November 2023 stellte das Bezirksgerichtspräsidium Appenzell I.Rh. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgeset-zes, begangen vom 16. März 2018 bis 22. November 2018, und mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen von 2012 bis 22. November 2020, zufolge Verjährung ein. Es sprach ihn jedoch wegen mehrfacher Tierquälerei, begangen vom 16. März 2018 bis 2. März 2022, der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes, begangen am 16. April 2021 und am 2. März 2022 sowie der mehrfachen Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen im Feb-ruar 2022, schuldig. Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.https://ai.ch/gerichte/kantonsgericht/termine-kantonsgericht/ke-2-2024-widerhandlungen-gegen-das-tierschutzgesetz-und-das-tierseuchenge-setzhttps://ai.ch/logo.png
KE 2-2024: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenge-setz
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen März 2018 und März 2022 mehrfach Kühe durch ungenügende Ernährung misshandelt bzw. vernachlässigt zu haben. Der Beschuldigte soll seine Tiere aus ideologischen Gründen nur mit betriebseigenem Futter gefüttert haben, ohne auf das Laktationsstadium oder die körperliche Kondition der Tiere Rücksicht genommen zu haben. Zudem wird ihm mehrfache Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes vorgeworfen. Seit 2012 sollen dem Beschuldigten min-destens 27 Kälber in den ersten 20 Lebenstagen verendet sein. Mit Urteil vom 23. November 2023 stellte das Bezirksgerichtspräsidium Appenzell I.Rh. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgeset-zes, begangen vom 16. März 2018 bis 22. November 2018, und mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen von 2012 bis 22. November 2020, zufolge Verjährung ein. Es sprach ihn jedoch wegen mehrfacher Tierquälerei, begangen vom 16. März 2018 bis 2. März 2022, der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes, begangen am 16. April 2021 und am 2. März 2022 sowie der mehrfachen Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen im Feb-ruar 2022, schuldig. Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.
KE 2-2024: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenge-setz
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen März 2018 und März 2022 mehrfach Kühe durch ungenügende Ernährung misshandelt bzw. vernachlässigt zu haben. Der Beschuldigte soll seine Tiere aus ideologischen Gründen nur mit betriebseigenem Futter gefüttert haben, ohne auf das Laktationsstadium oder die körperliche Kondition der Tiere Rücksicht genommen zu haben. Zudem wird ihm mehrfache Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes vorgeworfen. Seit 2012 sollen dem Beschuldigten mindestens 27 Kälber in den ersten 20 Lebenstagen verendet sein.
Mit Urteil vom 23. November 2023 stellte das Bezirksgerichtspräsidium Appenzell I.Rh. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes, begangen vom 16. März 2018 bis 22. November 2018, und mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen von 2012 bis 22. November 2020, zufolge Verjährung ein. Es sprach ihn jedoch wegen mehrfacher Tierquälerei, begangen vom 16. März 2018 bis 2. März 2022, der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes, begangen am 16. April 2021 und am 2. März 2022 sowie der mehrfachen Übertretung des Tierseuchengesetzes, begangen im Februar 2022, schuldig.
Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.