Gesamterneuerungswahlen Arbeitnehmendenvertreter in der Verwaltungskommission

13.08.2026
Die vierjährige Amtsdauer der Arbeitnehmendenvertreter in der Verwaltungskommission endet per Dezember 2026. Die bisherigen stellen sich für die neue Amtsperiode 2027 bis 2030 wiederum zur Verfügung. Versicherte können einen Gegenvorschlag benennen oder sich selbst zur Wahl stellen. Das Vorgehen wird auf der Seite https://www.ai.ch/kvk/fuer-versicherte/wahlen-arbeitnehmendenvertretung erläutert.

Die vierjährige Amtsdauer der Arbeitnehmendenvertreter in der Verwaltungskommission endet per Dezember 2026. Die bisherigen stellen sich für die neue Amtsperiode 2027 bis 2030 wiederum zur Verfügung. Versicherte können einen Gegenvorschlag benennen oder sich selbst zur Wahl stellen. Das Vorgehen wird auf der Seite https://www.ai.ch/kvk/fuer-versicherte/wahlen-arbeitnehmendenvertretung erläutert.