Verordnung über die Kantonale Versicherungskasse genehmigt

01.07.2026
Der Grosse Rat genehmigte die Verordnung über die Kantonale Versicherungskasse.

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh. hat an seiner Session vom 22. Juni 2026 die Verordnung über die kantonale Versicherungskasse genehmigt. Er verzichtete auf eine zweite Lesung, die Änderungen treten per 1. Januar 2027 in Kraft. 
Die Medienmitteilung kann hier nachgelesen werden.

Die Verwaltungskommission wird nun die weiteren Arbeiten in Angriff nehmen. Die Ausführungsbestimmungen der Änderungen in der Verordnung über die kantonale Versicherungskasse werden im Vorsorgereglement nachgeführt und Detailfragen geklärt. Bei dieser Gelegenheit wird die Verwaltungskommission aufgrund von Gerichtsurteilen, Anpassungen im übergeordneten Recht oder Umsetzungsfragen aus der operativen Praxis einzelne weitere Punkte im Vorsorgereglement ebenfalls überprüfen und gegebenenfalls revidieren. 

Weitere Informationen folgen, sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind.