Vorsorgeausweise 2024 / weitere Informationen
Die Vorsorgeausweise per 1.1.2024 sind in diesen Tagen versandt worden. Gleichzeitig erhalten die versicherten Personen und Rentenbeziehenden in Form eines Briefes weitere Informationen, welche in der Folge kurz zusammengefasst werden
Anlageergebnis
Gemäss derzeit noch unrevidierten Schätzungen stieg der Deckungsgrad auf rund 109 %, die Anlagerendite betrug 4.4 %.
Zins auf Sparguthaben der aktiven Versicherten
Der Zins für die aktiven Versicherten wurde auf 1.5 % für das Jahr 2023 festgelegt.
Kein Teuerungsausgleich auf Renten
Wegen fehlender freier Mittel werden die Renten per 1. Januar 2024 nicht erhöht.
Änderung des Vorsorgereglements per 1. Januar 2024
Das Vorsorgereglement erfährt per 1. Januar 2024 punktuell einige Änderungen wegen dem Inkrafttreten der AHV-Reform, aufgrund neuer Regulatorien und neuster Rechtssprechung.
Wichtiger Hinweis für Konkubinatspaare
Personen, welche nicht verheiratet sind und im Konkubinat leben, können Ihre Partnerin/Ihren Partner begünstigen, indem die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten der Geschäftsstelle gemeldet wird. Im Todesfall können eine Partnerschaftsrente oder ein Todesfallkapital zur Auszahlung gelangen, sofern die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Todes erfüllt sind.