Freiwillige Einlagen
Sind sämtliche Guthaben aus früheren Vorsorgeverhältnissen eingebracht worden und die maximalen Leistungen werden trotzdem nicht erreicht, kann eine versicherte Person zusätzliche Vorsorgeleistungen einkaufen. Mit Einkäufen kann die persönliche Vorsorgesituation im Alter verbessert werden. Neben dem Einkauf in die maximalen Leistungen besteht die Möglichkeit sich in die Sondersparkonti "vorzeitige Pensionierung" und "AHV-Ersatzrente" einzukaufen.
Weitere Ausführungen finden Sie auf dem Merkblatt Einkäufe. Die steuerlichen Konsequenzen von Einkäufen müssen von der versicherten Person mit den Steuerbehörden selbst abgeklärt werden.