Finanzierung
Die Finanzierung der Kantonalen Versicherungskasse beruht auf dem Beitragsprimat. Die Beiträge werden von Arbeitgebenden und versicherten Personen gemeinsam getragen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die KVK. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Sparbeitrag und dem Risiko- oder Zusatzbeitrag zusammen. Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Jahreslohnes erhoben, wobei die Sparbeiträge mit zunehmendem Alter höher werden. Die Beitragstabelle ist im Anhang 1 des Vorsorgereglements zu finden.
Die Kantonale Versicherungskasse kennt keine unterschiedlichen Beitragspläne. Weiterführende Informationen zur Finanzierung wie z.B. Umwandlungs- und Zinssätze finden Sie im Vorsorgereglement.
Die Spar- und Zusatzbeiträge werden wie folgt erhoben:
Mit dem Eintritt bei einem der angeschlossenen Arbeitgebenden erfolgt auch die Aufnahme in die Kantonale Versicherungskasse, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Falls im Rahmen der beruflichen Vorsorge bereits ein Vorsorgeverhältnis bei einem früheren Arbeitgebenden bestand, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).
Das Vorsorgereglement verlangt, dass Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und -einrichtungen, inkl. Gelder aus Freizügigkeitskonti- bzw. -depots oder Freizügigkeitspolicen, als Eintrittsleistung in die Versicherungskasse einzubringen sind.
Der gesamte Betrag wird per Überweisungsdatum dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben.
Die Überweisung der Austrittsleistung kann nur durch die versicherte Person selbst veranlasst werden.
Sind sämtliche Guthaben aus früheren Vorsorgeverhältnissen eingebracht worden und die maximalen Leistungen werden trotzdem nicht erreicht, kann eine versicherte Person zusätzliche Vorsorgeleistungen einkaufen. Mit Einkäufen kann die persönliche Vorsorgesituation im Alter verbessert werden. Neben dem Einkauf in die maximalen Leistungen besteht die Möglichkeit sich in die Sondersparkonti "vorzeitige Pensionierung" und "AHV-Ersatzrente" einzukaufen.
Weitere Ausführungen finden Sie auf dem Merkblatt Einkäufe. Die steuerlichen Konsequenzen von Einkäufen müssen von der versicherten Person mit den Steuerbehörden selbst abgeklärt werden.