Wahlen Arbeitnehmendenvertretung
Gesamterneuerungswahlen Arbeitnehmendenvertretung 2026
Im Folgenden wird das Vorgehen rund um die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung 2026 erläutert.
Die Kantonale Versicherungskasse Appenzell lnnerrhoden versichert die Mitarbeitenden von rund 30 Arbeitgebenden im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität. Das sind derzeit rund 1200 aktive Versicherte und 400 Rentenbeziehende. Das gesamte Vermögen (Bilanzsumme) beläuft sich auf rund CHF 430 Mio.
Die drei Arbeitnehmendenvertreter in der Verwaltungskommission sind für eine Amtsperiode gewählt, diese dauert 4 Jahre.
Sie sind das Gegengewicht zu den ebenfalls drei Arbeitgebendenvertretern in der Verwaltungskommission. Gemeinsam haben sie die Aufgabe, als oberstes Organ die Geschicke der Kantonalen Versicherungskasse zu leiten.
Die Mitglieder der Verwaltungskommission haben gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verschiedene Aufgaben, z.B.
- Erstellung des Vorsorgeplans
- Festlegung der Grundsätze für die Anlage des Vermögens
- Prüfung der langfristigen Übereinstimmung zwischen Anlagen und Verpflichtungen
- Festlegung der Zinssätze
- Überwachung der Geschäftsstelle
- Gewährleistung der Informationen an die Versicherten und die Rentenbeziehenden
Die Wahlkreise bestehen aus den Arbeitnehmenden der folgenden Arbeitgeber:
Wahlkreis 1
- Kantonales Gesundheitszentrum Appenzell (inkl. der zwei Abteilungen Alter & Pflege Alpsteeblick und Alter & Pflege Bürgerheim)
- Kantonale Verwaltung, inkl. Behörden und Gerichte
Wahlkreis 2
- Gymnasium Appenzell
- Schulgemeinde Appenzell
- Schulgemeinde Brülisau
- Schulgemeinde Eggerstanden
- Schulgemeinde Gonten
- Schulgemeinde Meistersrüte
- Bezirk und Schule Oberegg (Arbeitnehmende, welche gemäss Meldung des Arbeitgebers der Schule zuzurechnen sind)
- Schulgemeinde Schlatt-Haslen
- Schulgemeinde Schwende
- Schulgemeinde Steinegg
- Musikschule Appenzell
Wahlkreis 3
- Stiftung Alterszentrum Gontenbad
- Appenzeller Kantonalbank
- Appenzeller Versicherungen
- Appenzellerland Tourismus AI
- Bezirk Appenzell
- Bezirk und Schule Oberegg (Arbeitnehmende, welche gemäss Meldung des Arbeitgebers der Bezirksverwaltung zuzurechnen sind)
- Bezirk Schwende-Rüte
- Bezirk Schlatt-Haslen
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell
- Kantonale Ausgleichskasse Appenzell I.Rh.
- Katholische Kirchgemeinde Oberegg
- Stiftung für das Alter
- Stiftung Kloster Maria der Engel
- Verein Kinderbetreuung in Appenzell
- Volksbibliothek Appenzell
- Wasserkorporation Rüte
- Steig Wohnen und Arbeiten
- Stiftung Pro Innerrhoden
- Stiftung Roothuus-Gonten
- Stiftung Beratungs- und Sozialdienst
Bei Mehrfachanstellungen zählt der Arbeitgeber, bei dem der höchste Jahreslohn erzielt wird.
15.08.2026 Publikation Inserat im Amtsblatt. Auf der Internetseite der KVK werden gleichzeitig Erläuterungen zum Wahlprozedere und dem zeitlichen Ablauf aufgeschaltet.
15.09.2026 Auswertung der Kandidatenmeldungen. Wurden in einem Wahlkreis zusätzliche Vorschläge gemacht wurden, findet eine Stichwahl statt.
Wurde keine Gegenkandidaten genannt, ist der bisherige Amtsinhaber in stiller Wahl wiedergewählt.
Die Schritte unten entfallen, falls keine Gegenvorschläge eingehen.
Falls Kandidaturen eingehen, werden die Wahlannahmeerklärungen, der Straf- und Betreibungsregisterauszüge bei den Kandidierenden einverlangt, sofern diese nicht bereits vorliegen.
22.10.2026 Die VK entscheidet, ob die Kandidierenden zur Wahl zugelassen werden.
02.11.2026 Versand der Stimmzettel an die Arbeitnehmer eines Wahlkreises. Frist für den Rücklauf: 30. Oktober 2026
01.12.2026 Auszählung der eingegangenen Stimmzettel
15.12.2026 Bekanntgabe des Wahlresultates
Wählbar als Vertreterin oder Vertreter der Arbeitnehmenden sind versicherte Personen der Kantonalen Versicherungskasse, sofern sie
- in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen,
- nicht bereits die Arbeitgebenden in der Verwaltungskommission vertreten,
- nicht der Geschäftsstelle angehören,
- keine massgeblichen Entscheide für den jeweiligen Arbeitgeber fällen können,
- keine Rentenbezüger sind und
- die Vorgaben bezüglich Integrität und Loyalität erfüllen.
Interessenten müssen keine Vorsorgeexperten sein, aber Interesse und Zeit haben, sich in das Thema zu vertiefen. Im Anschluss an die Wahl können, je nach Vorkenntnissen, unterschiedliche Weiterbildungen besucht werden.
Es ist die Chance, Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern, indem in die Welt der Sozialversicherungen, Finanzen und Immobilien eingetaucht wird. Mit der Zeit werden die komplexen Mechanismen der beruflichen Vorsorge verständlicher.
Die Arbeitnehmendenvertretenden handeln als bedeutende Akteure der beruflichen Vorsorge und haben eine positive Wirkung auf die Gesellschaft: Sie tragen dazu bei, die Zukunft der eigenen Altersleistungen, aber auch die ihrer Arbeits-Kolleginnen und Kollegen zu prägen.
Sie arbeiten eng mit den anderen Mitgliedern der Verwaltungskommission zusammen, um gemeinsam die Zukunftsfähigkeit der KVK sicherzustellen.
Zunächst ist das Kandidatenformular auszufüllen. Dieses ist bis zum 15. September 2025 an die Kantonale Versicherungskasse, Gerbestrasse 4, 9050 Appenzell zu senden. Gleichzeitig sollten der Betreibungsregisterauszug (z.B. hier) und der Strafregisterauszug (hier) bestellt werden.
Die eingereichten Bewerbungen werden im Anschluss geprüft, insbesondere auch die Registerauszüge. Schliesslich entscheidet die Verwaltungskommission über die Zulassung zur Wahl. Die Kandidierenden werden über das Verfahren ständig informiert.
Dokumente für die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Wahlreglement 01.05.2026 | 24.07.2026 | |
| Kandidatenformular | 24.07.2026 | |
| Merkblatt Wahlen 2026 | 24.07.2026 |