Altersleistungen
Versicherte Personen, welche das 65. Altersjahr erreichen, haben Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Eine vorzeitige Pensionierung ist im Einverständnis mit dem Arbeitgeber zwischen 58 und 65 möglich. Alternativ zur lebenslänglichen Altersrente kann die versicherte Person einmalig auch maximal 100% des Sparkapitals bar beziehen; auch Mischformen mit Teilrente und Teilkapitalbezug sind möglich. Der Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens einen Monat vor Rentenanspruch gestellt werden. Der Vorsorgeausweis enthält eine Hochrechnung der Altersrente.
Bleibt die versicherte Person über das Rücktrittsalter hinaus in einem Arbeitsverhältnis, kann sie die fälligen Rentenraten bar beziehen oder aufschieben.
Möglich sind auch Teilpensionierungen, wenn das Pensum um je 20 % eines Vollzeitpensums reduziert wird. Maximal dürfen es drei Teilpensionierungsschritte sein, der dritte ist der letzte.