Hinterlassenenleistungen

Anmeldung von Leistungen

Ein Todesfall unter Menschen, welche einem lieb sind, bringt viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Das Merkblatt mit Anmeldeformular gibt für den Anfang die wichtigsten Informationen mit und führt durch den Anmeldeprozess für Todesfallleistungen der Kantonalen Versicherungskasse.

Ehegattenrente

Erfüllt die verwitwete Person die Voraussetzungen, hat sie Anspruch auf eine Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ehegattenrente sind im Vorsorgereglement aufgelistet. Die Ehegattenrente beträgt beim Tod eines Altersrentners oder einer Altersrentnerin 60% der laufenden Altersrente. Im Todesfall von aktiven Personen sind es 36 % des versicherten Lohnes. 

Lebenspartnerrente

Erfüllt die überlebende Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner die Voraussetzungen, besteht Anspruch auf eine Lebenspartnerrente in der Höhe der Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lebenspartnerrente sind im Vorsorgereglement aufgelistet. Wichtig dabei ist die vorgängige Meldung der Lebenspartnerschaft. Das Formular dazu finden Sie hier.

Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Altersrente oder während des Bezugs einer Invalidenrente, besteht unter Umständen Anspruch auf ein Todesfallkapital. Die Höhe des Todesfallkapitals sowie die Rangordnung der Anspruchsberechtigen ist im Vorsorgereglement ersichtlich. Die Verteilung des Todesfallkapitals kann zu Lebzeiten festgelegt werden, das Formular ist hier abgelegt. 

Beim Tod vor der Pensionierung werden von der versicherten Person geleistete Einkäufe als zusätzliches Todesfallkapital an die Angehörigen ausgerichtet. 

Roduner Rico
Rico Roduner

Geschäftsleiter
Telefon: +41 71 788 92 94
E-Mail: rico.roduner@fd.ai.ch