Invalidenleistungen
Invalidenrente
Versicherte Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40% invalid sind und das 65. Altersjahr noch nicht erreicht haben, haben Anspruch auf eine Invalidenrente. Im Vorsorgeausweis ist die Invalidenrente ersichtlich.
Beitragsbefreiung
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten kann eine Beitragsbefreiung erfolgen, sofern der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet.