Invalidenleistungen

Invalidenrente

Versicherte Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40% invalid sind und das 65. Altersjahr noch nicht erreicht haben, haben Anspruch auf eine Invalidenrente. Im Vorsorgeausweis ist die Invalidenrente ersichtlich.

Beitragsbefreiung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten kann eine Beitragsbefreiung erfolgen, sofern der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet. 

Roduner Rico
Rico Roduner

Geschäftsleiter
Telefon: +41 71 788 92 94
E-Mail: rico.roduner@fd.ai.ch