Verwaltungskommission
Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Versicherungskasse. Sie besteht aus sechs Mitgliedern. Drei Mitglieder werden durch die Standeskommission gewählt. Drei Mitglieder werden von den versicherten Personen gewählt.
Die Verwaltungskommission nimmt die Gesamtleitung der Versicherungskasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und von Weisungen der Aufsichtsorgane wahr. Sie erlässt die zur Durchführung der Vorsorge erforderlichen Reglemente, insbesondere das Vorsorge-, Anlage-, Rückstellungs-, Teilliquidations- und Organisationsreglement. Sie bezeichnet oder wählt die Geschäftsleitung und bildet die erforderlichen Kommissionen.