Landsgemeinde
Geschichte
Die Appenzeller Landsgemeinde hat sich höchstwahrscheinlich erstmals im Jahre 1378 versammelt. Allerdings fehlt ein Dokument, das diese Gemeinde verurkundet oder zum Mindesten erwähnt. Erstmals in einer Urkunde erscheint die Landsgemeinde im Jahre 1403 und ist damit seit 1403 sicher belegt.
Die Landsgemeinde heute
Alljährlich am letzten Sonntag im April versammeln sich die stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell I.Rh. auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell zur Bestellung der obersten Behörden und zur Beschlussfassung über wichtige Landesangelegenheiten. Die Landsgemeinde wählt den regierenden und den stillstehenden Landammann und die weiteren fünf Mitglieder der Standeskommission sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Kantonsgerichtes. Der regierende Landammann wird für jeweils zwei Jahre gewählt; turnusgemäss wird der stillstehende Landammann zum regierenden gewählt. Ebenfalls wird alle vier Jahre der Vertreter des Kantons Appenzell I.Rh. im Ständerat gewählt.
Ablauf des Landsgemeindesonntags
Der Landsgemeindesonntag beginnt um 9.00 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Mauritius in Appenzell. Schlag 12.00 Uhr erfolgt der Aufzug, bestehend aus Standeskommission, Kantonsgericht und Ehrengästen, zum Landsgemeindeplatz. Angeführt wird der Aufmarsch durch die Musikgesellschaft Harmonie Appenzell, welche die «Marcia solenne» des italienischen Komponisten Arturo Buzzi-Peccia spielt, gefolgt von den Rhodsfahnen des inneren Landesteils.
Im Landsgemeindering versammeln sich die stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Kanton Appenzell I.Rh. Wohnsitz haben. Als Stimmrechtsausweis gilt die Stimmkarte, für Männer auch das Seitengewehr. Die Standeskommission mit Ratschreiber und Landweibel besteigt die Tribüne, den sogenannten «Stuhl». Der regierende Landammann begrüsst das Stimmvolk und die geladenen Gäste. Anschliessend wird die Staatsrechnung des vergangenen Jahres vorgestellt und die Diskussion eröffnet. Jedermann steht nun die Gelegenheit offen, auf dem Stuhl seine Anliegen kundzutun.
Der regierende Landammann nimmt das Landessigill – ein originales Stück aus dem Jahre 1518 – zur Hand und versichert, es nur nach den Gesetzen und seinem Gewissen eingesetzt zu haben. Anschliessend werden der regierende und der stillstehende Landammann gewählt.
Es folgt der Eid des Landammanns, danach derjenige des Landvolkes. Der Eid stammt aus dem Jahre 1409 und hat noch heute den gleichen Wortlaut, abgesehen von stilistischen Anpassungen an die Sprachentwicklung. Abgestimmt wird durch Hochhalten der rechten Hand. Kann das Mehr nicht abgeschätzt werden, müssen die Stimmenden einzeln ausgezählt werden. Dieses Prozedere gilt auch für Sachgeschäfte.