Landsgemeinde

Alljährlich am letzten Sonntag im April versammeln sich alle stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell I.Rh. auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell zur Bestellung der obersten Behörden und zur Beschlussfassung über wichtige Landesangelegenheiten.GeschichteDie Appenzeller Landsgemeinde hat sich höchstwahrscheinlich erstmals im Jahre 1378 versammelt. Allerdings fehlt ein Dokument, das diese Gemeinde verurkundet oder zum Mindesten erwähnt. Erstmals in einer Urkunde erscheint die Landsgemeinde im Jahre 1403 und ist damit seit 1403 sicher belegt. Im Jahre 1597 trennten sich die innern von den äussern Rhoden und es wurden in beiden Rhoden eigene Landsgemeinden durchgeführt.Die Landsgemeinde heuteAlljährlich am letzten Sonntag im April versammeln sich die stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell I.Rh. auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell zur Bestellung der obersten Behörden und zur Beschlussfassung über wichtige Landesangelegenheiten. Die Landsgemeinde wählt den regierenden und den stillstehenden Landammann und die weiteren fünf Mitglieder der Standeskommission sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Kantonsgerichtes. Der regierende Landammann wird für jeweils zwei Jahre gewählt; turnusgemäss wird der stillstehende Landammann zum regierenden gewählt. Wie kaum einmal im Jahr wird der einzelne Bürger gerade an diesem Tag mit Problemen von Kanton und Bund vertraut gemacht und gleichzeitig an die überlieferte Tradition erinnert, die das Volk von Appenzell I.Rh. seit Jahrhunderten getragen hat.Aufzug zur Landsgemeinde (Hauptgasse)Die Landsgemeinde beginnt mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Mauritius in Appenzell. Schlag 12.00 Uhr setzt der Aufzug zum Landsgemeindeplatz ein. Die Musikgesellschaft Harmonie Appenzell spielt die "Marcia solenne" des italienischen Komponisten Arturo Buzzi-Peccia.Im Landsgemeindering versammeln sich die stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Kanton Appenzell I.Rh. Wohnsitz haben. Als Stimmrechtsausweis gilt die Stimmkarte, für Männer auch das Seitengewehr. Die Regierung mit dem Landweibel besteigt eine Tribüne, die "Stuhl" genannt wird. Der Landammann beginnt mit der Begrüssung. Anschliessend fasst er die Staatsrechnung zusammen und eröffnet die Diskussion. Jedermann darf nun den Stuhl betreten und seine Anliegen oder Kritiken vortragen.Der regierende Landammann nimmt das Landessigill – ein originelles Stück aus den Jahren 1518/1530 – zur Hand und versichert, es nur nach den Gesetzen und seinem Gewissen eingesetzt zu haben. Anschliessend wird der regierende und der stillstehende Landammann gewählt.Es folgt der Eid des Landammanns, nachher derjenige des Landvolkes. Der Eid stammt aus dem Jahre 1409 und ist noch heute gleich, von stilistischen Anpassungen an die Sprachentwicklung abgesehen. Abgestimmt wird durch Hochhalten der rechten Hand. Kann das Mehr nicht abgeschätzt werden, müssen die Stimmenden einzeln ausgezählt werden. Dieses Prozedere gilt auch für die nachfolgenden Sachgeschäfte.Bilder der Landsgemeinden finden Sie hier.
Stimmvolk an der Landsgemeinde 2017
Bild Legende:
Stimmvolk, Landsgemeinde 2017

Geschichte

Die Appenzeller Landsgemeinde hat sich höchstwahrscheinlich erstmals im Jahre 1378 versammelt. Allerdings fehlt ein Dokument, das diese Gemeinde verurkundet oder zum Mindesten erwähnt. Erstmals in einer Urkunde erscheint die Landsgemeinde im Jahre 1403 und ist damit seit 1403 sicher belegt.

Die Landsgemeinde heute

Alljährlich am letzten Sonntag im April versammeln sich die stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell I.Rh. auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell zur Bestellung der obersten Behörden und zur Beschlussfassung über wichtige Landesangelegenheiten. Die Landsgemeinde wählt den regierenden und den stillstehenden Landammann und die weiteren fünf Mitglieder der Standeskommission sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Kantonsgerichtes.  Der regierende Landammann wird für jeweils zwei Jahre gewählt; turnusgemäss wird der stillstehende Landammann zum regierenden gewählt. Ebenfalls wird alle vier Jahre der Vertreter des Kantons Appenzell I.Rh. im Ständerat gewählt.

Ablauf des Landsgemeindesonntags

Der Landsgemeindesonntag beginnt um 9.00 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Mauritius in Appenzell. Schlag 12.00 Uhr erfolgt der Aufzug, bestehend aus Standeskommission, Kantonsgericht und Ehrengästen, zum Landsgemeindeplatz. Angeführt wird der Aufmarsch durch die Musikgesellschaft Harmonie Appenzell, welche die «Marcia solenne» des italienischen Komponisten Arturo Buzzi-Peccia spielt, gefolgt von den Rhodsfahnen des inneren Landesteils.

Im Landsgemeindering versammeln sich die stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Kanton Appenzell I.Rh. Wohnsitz haben. Als Stimmrechtsausweis gilt die Stimmkarte, für Männer auch das Seitengewehr. Die Standeskommission mit Ratschreiber und Landweibel besteigt die Tribüne, den sogenannten «Stuhl». Der regierende Landammann begrüsst das Stimmvolk und die geladenen Gäste. Anschliessend wird die Staatsrechnung des vergangenen Jahres vorgestellt und die Diskussion eröffnet. Jedermann steht nun die Gelegenheit offen, auf dem Stuhl seine Anliegen kundzutun.

Der regierende Landammann nimmt das Landessigill – ein originales Stück aus dem Jahre 1518 – zur Hand und versichert, es nur nach den Gesetzen und seinem Gewissen eingesetzt zu haben. Anschliessend werden der regierende und der stillstehende Landammann gewählt.

Es folgt der Eid des Landammanns, danach derjenige des Landvolkes. Der Eid stammt aus dem Jahre 1409 und hat noch heute den gleichen Wortlaut, abgesehen von stilistischen Anpassungen an die Sprachentwicklung. Abgestimmt wird durch Hochhalten der rechten Hand. Kann das Mehr nicht abgeschätzt werden, müssen die Stimmenden einzeln ausgezählt werden. Dieses Prozedere gilt auch für Sachgeschäfte.

Zuständige Stelle

Sekretariat Ratskanzlei

Telefon +41 71 788 93 11

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