Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S

Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.

Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.

Das Gesuch ist beim Fachbereich Bevölkerungsdienste (Marktgasse 2, 9050 Appenzell oder vpo_migration@jpmd.ai.ch) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit:

  • Es muss ein Gesuch der Arbeitsgeberin oder des Arbeitgebers vorliegen.
  • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden eingehalten und entsprechen der Qualifikation der Person und dem Stellenprofil.

Bei Fragen wenden Sie sich bitten an den Fachbereich Bevölkerungsdienste (Tel.: 071 788 95 21).

Hinweise für Personen mit Schutzstatus S mit Privatunterbringung

Die Fachstelle Integration (Tel.: 071 788 95 28) führt nach telefonischer Terminvereinbarung ein Kurz-Assessment mit arbeitssuchenden Personen mit Schutzstatus S durch. Sie hilft bei der Stellensuche und weist die Personen zur Arbeitsvermittlung dem RAV zu.

Zuständige Stelle

Bevölkerungsdienste

Telefon +41 71 788 95 21

Ukraine-Krise

Kantonale Anlaufstelle

Ansprechperson

Thomas Signer

Leiter Fachbereich Bevölkerungsdienste
Telefon: +41 71 788 95 24
E-Mail: thomas.signer@jpmd.ai.ch