Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.
Das Gesuch ist beim Fachbereich Bevölkerungsdienste (Marktgasse 2, 9050 Appenzell oder vpo_migration@jpmd.ai.ch) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular A1 (Download)
- Arbeitsvertrag
Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit:
- Es muss ein Gesuch der Arbeitsgeberin oder des Arbeitgebers vorliegen.
- Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden eingehalten und entsprechen der Qualifikation der Person und dem Stellenprofil.
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an den Fachbereich Bevölkerungsdienste (Tel.: 071 788 95 21).
Hinweise für Personen mit Schutzstatus S mit Privatunterbringung
Die Fachstelle Integration (Tel.: 071 788 95 28) führt nach telefonischer Terminvereinbarung ein Kurz-Assessment mit arbeitssuchenden Personen mit Schutzstatus S durch. Sie hilft bei der Stellensuche und weist die Personen zur Arbeitsvermittlung dem RAV zu.