Reiseausweise (Staaten- und Schriftenlose)
Gestützt auf die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV, SR 143.5)
wird ausländischen Personen, die von der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt worden sind, ein Reiseausweis ausgestellt. Staaten- und schriftenlose Personen erhalten einen Pass.
Das Gesuch für die Ausstellung eines Reisedokumentes ist beim Fachbereich Bevölkerungsdienste einzureichen.
Weiteres Infos finden Sie unter Staatssekretariat für Migration (SEM).
Gesuchsformulare Reiseausweise
Titel | Dokumentdatum |
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Fragebogen bei Schriftenlosigkeit | 21.12.2016 |
Gesuch um Ausstellung eines Reisedokumentes | 21.12.2016 |