Reiseausweise (Staaten- und Schriftenlose)

Gestützt auf die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV, SR 143.5) wird ausländischen Personen, die von der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt worden sind, ein Reiseausweis ausgestellt. Staaten- und schriftenlose Personen erhalten einen Pass.

Gestützt auf die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV, SR 143.5)
wird ausländischen Personen, die von der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt worden sind, ein Reiseausweis ausgestellt. Staaten- und schriftenlose Personen erhalten einen Pass.

Das Gesuch für die Ausstellung eines Reisedokumentes ist beim Fachbereich Bevölkerungsdienste einzureichen.

Weiteres Infos finden Sie unter Staatssekretariat für Migration (SEM).

Gesuchsformulare Reiseausweise

Gesuchsformulare Reiseausweise
Titel Dokumentdatum
Fragebogen bei Schriftenlosigkeit 21.12.2016
Gesuch um Ausstellung eines Reisedokumentes 21.12.2016

Zuständige Stelle

Bevölkerungsdienste

Telefon +41 71 788 95 21

Ansprechperson

Thomas Signer

Leiter Fachbereich Bevölkerungsdienste
Telefon: +41 71 788 95 24
E-Mail: thomas.signer@jpmd.ai.ch