Berufsbildnerkurs
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner tragen die Verantwortung für die Ausbildung der Lernenden im Betrieb. Sie verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten. Dafür ist obligatorisch ein fünftägiger Kurs zu absolvieren und eine Mindestanzahl Praxisjahre vorzuweisen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden übernimmt die Kurskosten unter der Bedingung, dass die betreffende Person in einem Innerrhoder Lehrbetrieb auch tatsächlich Verantwortung für die Lernenden übernimmt.
Ein Wechsel der verantwortlichen Berufsbildnerin resp. des verantwortlichen Berufsbildners ist genehmigungspflichtig.
Grundausbildung für Berufsbildner
Der 5 tägige Berufsbildnerkurs ist eine Voraussetzung, um in einem Lehrbetrieb die Verantwortung für Lernende zu übernehmen.
Anmeldung beim ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung
Werden andere Kursanbieter berücksichtigt, wird der finanzielle Beitrag im Rahmen des ZbW-Beitrags erstattet.
Die finanzielle Unterstützung bedarf der vorgängigen Absprache mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Für die Rückvergütung des Kursgeldes reichen Sie über Ihren Arbeitsgeber bitte folgende Angaben und Kopien ein:
- Fähigkeitszeugnis der abgeschlossenen Lehre
- Berufsbildner-Kursausweis
- Kopie der Rechnung
- Kontenangaben für die Rückvergütung
- Angaben zur Erreichbarkeit
- Angaben über die Funktion im Betrieb