Schulergänzende Betreuung

Die Angebote der schulergänzenden Betreuung (SEB) in den einzelnen Schulgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. leisten einen Beitrag dazu, Beruf und Familie miteinander vereinen zu können. Diese werden in den jeweiligen Schulgemeinden in unterschiedlichem Rahmen, unterschiedlicher Form und unterschiedlichem Umfang angeboten. Informationen über deren Angebot von schulergänzender Betreuung sind auf der Webseite, bei der Schulleitung oder dem Schulrat der jeweiligen Schulgemeinde zu finden.

Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können ein Gesuch um Rückerstattung von Betreuungskosten beim Kanton stellen. Die Rückerstattung von Betreuungskosten ist vom massgebenden Gesamteinkommen abhängig. Das Merkblatt enthält Hinweise dazu, ob und wie Unterstützungsbeiträge vom Kanton eingefordert werden können. Eine Rückerstattung erfolgt mittels entsprechendem Formular.

Typ Titel Dokumentdatum
Gesuch um Rückvergütung SEB.pdf 12.12.2023
Merkblatt Rückvergütung SEB 25.09.2023

Zuständige Stelle

Volksschulamt

Telefon +41 71 788 93 61