Berufsabschluss für Erwachsene
Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene
Sie verfügen über Erfahrungen in der Arbeitswelt, haben jedoch keinen anerkannten Berufsabschluss im entsprechenden Berufsfeld?
Erwachsene mit Berufspraxis können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) nachholen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.
Es gibt vier Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zu einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) zu kommen:
Erwachsene mit Berufspraxis können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) nachholen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.
Es gibt vier Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zu einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) zu kommen:
- durch einen Berufsabschluss für Erwachsene nach Art. 32 BBV (Qualifikationsverfahren für Erwachsene)
- durch die Anerkennung von bereits erbrachten Bildungsleistungen mittels Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 BBV
(Suchen Sie in der Datenbank gezielt nach Ihrem gewünschten Beruf und wählen Sie Ihren Wohnkanton.) - durch eine verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag)
- mit einer regulären Grundbildung (mit Lehrvertrag) und allenfalls einer Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr