Gymnasium

Den Schülern unseres Kantons steht mit dem Gymnasium St. Antonius eine bewährte Maturitätsschule für den Besuch offen. Der Eintritt ins Langzeitgymnasium erfolgt in der Regel nach der sechsten Klasse. Es gibt aber auch die Möglichkeit, nach der ersten, zweiten oder dritten Klasse der Sekundarschule ins Gymnasium überzutreten.

 Die Modalitäten für den Übertritt sind durch den Landesschulkommissionsbeschluss 412.012  geregelt.

Zuständige Stelle

Gymnasium

Telefon +41 71 788 98 00