Primarschule

Kinder, die vor dem 1. April das sechste Altersjahr zurückgelegt haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Folgende Einschulungsmöglichkeiten bestehen:

a)    Regelklasse (Normalfall, in allen Schulgemeinden)

Kinder mit altersgemässem und ausgewogenem Entwicklungsstand in den drei Kompetenzbereichen (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) werden in die erste Regelklasse der Primarschule eingeschult.

b)   Kleinklasse (Angebot der Schulgemeinde Appenzell für alle Schülerinnen und Schüler im Zyklus 2 und Zyklus 3 der Schulgemeinden des inneren Landesteils)

Schüler, die auf Grund von Lernbehinderungen oder Lernstörungen dem Unterricht der Regelklasse nicht zu folgen vermögen, besuchen die Kleinklasse. Der Unterricht in der Kleinklasse orientiert sich am Lehrplan der Primarschule , ist aber auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler ausgerichtet.

Im Zyklus 1 werden die Lehrpersonen durch schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt.

Zuständige Stelle

Volksschulamt

Telefon +41 71 788 93 61