Kantonaler Jugendsport

Sporttätigkeiten

Der Kanton kann Sporttätigkeiten in Form von Sportkursen, Sportlagern, kantonalen Einzelanlässen sowie Anlässen mit innovativem Charakter fördern.
Einzelanlässe sind jährlich einmalig stattfindende Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Organisationen, welche für Jugendliche zugänglich sind.
Anlässe mit innovativem Charakter sind Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Organisationen, welche zum Kennenlernen einer Sportart dienen und für alle Jugendliche zugänglich sind.

Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh., ab 01. Januar des Kalenderjahres, in welchem sie fünf Jahre alt werden, bis zum Beginn des vom Bund geförderten Jugend+Sport-Alters.
  • Einzelanlässe, kantonale Anlässe und Anlässe mit innovativem Charakter werden für Teilnehmer vom 5. bis zum 20. Altersjahr unterstützt.

Leiteranerkennung

Sporttätigkeiten und Sportangebote stehen unter der Führung von Leiterinnen und Leitern, die über eine Anerkennung in J+S, J+S-Kindersport, Erwachsenensport Schweiz oder einem nationalen Sportverband verfügen.

Entschädigungen

Der Kanton unterstützt die Sporttätigkeiten für den kantonalen Jugendsport nach folgenden Ansätzen:

  • für den freiwilligen Schulsport wie aufgeteilte Sportkurse sowie Sportlager mit Pauschalbeiträgen nach den Ansätzen des Bundes im Rahmen von Jugend+Sport (J+S).
  • Einzelanlässe, kantonale Anlässe und Anlässe mit innovativem Charakter werden mit Fr. 4.00 pro Teilnehmer unterstützt.

Publikationen

Publikationen
Titel Dokumentdatum
Anmeldung Anlass mit innovativem Charakter 07.01.2022
Formular Abrechnungsauftrag Anlass mit innovativem Charakter 07.01.2022