Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst, dass sie mündig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB online bestellt werden. Es werden für die Ausstellung Fr. 30.-- verrechnet.