Besuche in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen wieder eingeschränkt möglich

08.05.2020
Zum Wohle der betroffenen Personen werden Besuche in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen im Kanton Appenzell I.Rh unter bestimmten Voraussetzungen und nach Voranmeldung ab dem 11. Mai 2020 wieder zugelassen.

Zum Wohle der betroffenen Personen werden Besuche in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen im Kanton Appenzell I.Rh unter bestimmten Voraussetzungen und nach Voranmeldung ab dem 11. Mai 2020 wieder zugelassen.

Um den Schutz von Menschen mit einem erhöhten Risiko während der Corona-Pandemie weiterhin zu gewährleisten und gleichzeitig aber auch das allgemeine Wohlbefinden der betroffenen Personen zu berücksichtigen, sind ab nächstem Montag Besuche in den Institutionen unter Einhaltung von verschiedenen Schutzmassnahmen und nach Voranmeldung wieder möglich. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat eine entsprechende Weisung erlassen, welche vorerst bis und mit 30. Juni 2020 gilt. Diese kann unter www.ai.ch/coronavirus-heime eingesehen werden.

Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien haben das Spital Appenzell, die Klinik im Hof Weissbad, die Alters- und Pflegeheime im Kanton Appenzell I.Rh. sowie die Einrichtung «Steig Wohnen und Arbeiten» entsprechende Besuchskonzepte erarbeitet, in deren Rahmen Besuche möglich sein werden.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement dankt allen für ihre Rücksichtnahme und das Verständnis.

Mitteilung im Wortlaut

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