Besuchsverbot für Spital, Klinik, Alters- und Pflegeheime sowie die Einrichtung für Menschen mit Behinderung

14.03.2020
Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat heute ein Besuchsverbot für alle Institutionen mit besonders gefährdeten Personen erlassen. Es gilt ab 15.00 Uhr.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat heute ein Besuchsverbot für alle Institutionen mit besonders gefährdeten Personen erlassen. Es gilt ab 15.00 Uhr.

Die Verbreitung des Coronavirus schreitet in der Schweiz rasant voran. Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen mit einem erhöhten Risiko, ist für den Kanton zentral.

Damit eine grosse Gruppe von besonders krankheitsgefährdeten Personen wirksam geschützt werden kann, gilt im Kanton ab sofort ein Besuchsverbot für Spital und Klinik, Alters- und Pflegeheime sowie die Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 30. April 2020.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement dankt allen für ihre Rücksichtnahme.

Siehe auch www.ai.ch/coronavirus

Mitteilung im Wortlaut

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