Besuchsverbot in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen wird verlängert

30.04.2020
Das Gesundheits- und Sozialdepartement verlängert das seit dem 14. März 2020 geltende Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung bis am 10. Mai 2020. Zum Wohle der betroffenen Personen werden Besuche unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 wieder zugelassen.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement verlängert das seit dem 14. März 2020 geltende Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung bis am 10. Mai 2020. Zum Wohle der betroffenen Personen werden Besuche unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 wieder zugelassen.

Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen mit einem erhöhten Risiko, ist für den Kanton während der Corona-Pandemie weiterhin zentral. Damit eine grosse Gruppe von besonders krankheitsgefährdeten Personen wirksam geschützt werden kann, gilt seit dem 14. März 2020 im Kanton grundsätzlich ein Besuchsverbot für Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat nun in Absprache mit den umliegenden Kantonen das Verbot bis am 10. Mai 2020 verlängert.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement wird in Rücksprache mit den Institutionen Kriterien festlegen, unter denen Besuche ab dem 11. Mai 2020 wieder eingeschränkt möglich sein werden.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement dankt allen für ihre Rücksichtnahme.

Siehe auch: Weisung zum Besuchsverbot vom 30. April 2020

Mitteilung im Wortlaut

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