Sehr gutes Ergebnis bei Alkoholtestkäufen am Schwingfest
Am eidgenössischen Jubiläums-Schwingfest 2024 in Appenzell zeigten Testkäufe, dass sich alle Verkaufsstellen konsequent an die Jugendschutzbestimmungen hielten. Keiner der getesteten Betriebe verkaufte Alkohol an Minderjährige. Künftig werden in Appenzell auch Testkäufe für Tabakprodukte durchgeführt.
Regelmässige Alkoholtestkäufe sind ein bewährtes Mittel, um den Jugendschutz im Verkauf von alkoholischen Getränken zu überprüfen. Anlässlich des eidgenössischen Jubiläums-Schwingfests 2024 in Appenzell führte das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsamts eine solche Kontrolle durch – mit erfreulichem Ergebnis: Sämtliche Betriebe hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt wurden zehn Testkäufe an Getränkeständen und Festwirtschaften auf dem Festgelände sowie in einigen Gastrobetrieben im Dorf durchgeführt. In keinem Fall kam es zu einem unrechtmässigen Verkauf. Die getesteten Verkaufsstellen wurden vom Gesundheitsamt des Kantons über die Ergebnisse der Testkäufe informiert.
Jugendschutz bleibt eine kontinuierliche Aufgabe. Das Gesundheitsamt ermutigt deshalb alle Verantwortlichen, von den Angeboten des Kantons Gebrauch zu machen. Die Beratungsstelle für Suchtfragen bietet Schulungen für Verkaufspersonal an. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen zum Jugendschutz vermittelt, aber auch praktische Tipps und Tricks zur Umsetzung im Arbeitsalltag.
Besonders wichtig sind diese Schulungen im Hinblick auf das neue Tabakproduktegesetz. Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen in der ganzen Schweiz Zigaretten – aber auch alle anderen Tabak- und Nikotinprodukte wie beispielsweise E-Zigaretten oder Snus – nur noch an Personen verkauft werden, die über 18 Jahre alt sind. Künftig werden in Appenzell auch Testkäufe für Tabakprodukte durchgeführt.
Veranstaltende und Verkaufsstellen können die neuen «Check-Jugendschutz»-Materialien ab Mitte November kostenlos beim Gesundheitsamt oder unter www.ai.ch/jugendschutz beziehen. Die verschiedenen Produkte wie zum Beispiel Jugendschutzplakate, Infoflyer für das Verkaufspersonal oder eine Checkliste für Veranstalter machen auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam und helfen, Verstösse zu vermeiden. Mit diesen Massnahmen soll der Jugendschutz in Appenzell weiter gestärkt und der illegale Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige verhindert werden.
Porträt Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh.
Das Leistungsangebot der Beratungsstelle für Suchtfragen richtet sich an Personen mit Suchtproblemen, Angehörige und andere Bezugspersonen sowie Fachpersonen, welche Anliegen in Zusammenhang mit legalen oder illegalen Substanzen sowie Verhaltenssüchten haben. Alle Personen aus dem Kanton Appenzell I.Rh. können die Dienstleistungen der Beratungsstelle kostenlos und unverbindlich in Anspruch nehmen. Die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht und halten sich an den Berufskodex der Sozialarbeit.
Beratungsstelle für Suchtfragen, Marktgasse 10c, 9050 Appenzell, Telefon 071 788 92 59, suchtberatung@gsd.ai.ch, www.ai.ch/suchtberatung